Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung in Unternehmen


  • 18. Oktober 2017
  • Florian Knittl
  • Digitalisierung

Nahezu alle Lebensbereiche unserer Gesellschaft werden derzeit zunehmend von neuen digitalen Technologien und datengetriebenen Anwendungen durchdrungen. Die daraus resultierende zunehmende Komplexität der digital vernetzten Wirtschaft stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind digitale Prozesse und Kompetenzen jedoch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor, gleichzeitig haben sie besonders hohen Beratungsbedarf.

Um Unternehmen dabei zu helfen, die branchenübergreifend so wichtigen, digitalen Potenziale zu nutzen und digitale Herausforderungen erfolgreich zu meistern, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten durch z.B. Bund, Länder und Organisationen wie der KfW.
Viele Unternehmen sind sich der Existenz dieser Fördermaßnahmen nicht bewusst oder scheuen sich vor dem auf den ersten Blick großen Aufwand der Beantragung.

Wir beraten Sie, welche Fördermöglichkeiten spezifisch für Ihr Projekt geeignet sind und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

Beispiele von Förderprogrammen:


  • Go-Digital
    (BMWi)*

    Ziel und Gegenstand

    Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher. Gefördert wird die Beratungsleistung, bestehend aus zwei Schritten:

    1. Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts

    2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

    Antragsberechtigte

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial

    • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern

    • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro

    • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

    • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

    Art und Höhe der Förderung

    Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.


    *Kurzfassung, Details insb. bzgl. Umfang und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Webseite der Anbieter: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html
  • Digitalbonus Bayern
    (Bayr. Staatsmin. f. Wirtschaft, Medien, Energie & Technologie)*

    Ziel und Gegenstand

    Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die:

    • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die

    • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

    Antragsberechtigte

    Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommt.

    Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

    Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:

    • Kleines Unternehmen: bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr

    • Mittleres Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 43 Millionen Euro Umsatz Bilanzsumme/Jahr.

    Sie können nicht gefördert werden, wenn

    • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder

    • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.


    Art und Höhe der Förderung

    Digitalbonus Standard

    Der Digitalbonus Standard beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen, höchstens 10 000 Euro.

    Digitalbonus Plus

    Der Digitalbonus Plus kann für Maßnahmen mit besonderem Innovationsge- halt gewährt werden. Er beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen, höchstens 50 000 Euro und kann während der Laufzeit des Förderprogramms insgesamt nur einmal gewährt werden. Eine Kombination mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

    Digitalbonus Kredit

    Der Digitalbonus Kredit kann als zinsverbilligtes Darlehen für zuwendungsfähige Ausgaben ab 25 000 Euro und bis zu einer Höhe von 2 000 000 Euro gewährt werden. Der Digitalbonus Kredit kann anstelle des Digitalbonus Standard der Digitalbonus Plus in Anspruch genommen werden oder ergänzend zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit sie nicht der Bemessung des anteiligen Zuschusses (50 % bzw. 30 %) zugrunde gelegt werden. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 200 000 Euro beim Digitalbonus Standard bzw. bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 1 000 000 Euro beim Digitalbonus Plus kann nur der Digitalbonus Kredit gewährt werden. Der Finanzierungsanteil des Darlehens kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme betragen.

    Zinssatz, Laufzeit, Auszahlungskurs und Tilgung werden mit der Darlehenszusage festgelegt. Der Zinssatz für den Letztkreditnehmer ist abhängig von der Bonität des Darlehensnehmers und der Besicherung des Vorhabens sowie der Lage auf dem Kapitalmarkt. Die Darlehen sind nach bankmäßigen Grundsätzen abzusichern. Sie werden von den Hausbanken unter Übernahme der Eigenhaftung gewährt. Kann ein Darlehen nach bankmäßigen Grundsätzen nicht ausreichend abgesichert werden, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern GmbH oder der LfA beantragt werden.

    Abweichend davon können die Hausbanken auf Antrag durch eine Haftungsfreistellung teilweise von der Haftung freigestellt werden.


    *Kurzfassung, Details insb. bzgl. Umfang und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Webseite der Anbieter:

    https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
    (KfW)*

    Ziel und Gegenstand

    Das Programm dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln etablierter innovativer Unternehmen.

    Antragsberechtigte

    Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.

    Art und Höhe der Förderung

    Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen Auf Wunsch ist eine 70-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank möglich.


    *Kurzfassung, Details insb. bzgl. Umfang und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Webseite der Anbieter:

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit-(380-390-391)/

Kontakt

Für weitere Informationen, Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns schnell und direkt per Telefon oder E-Mail:



Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!